vertragAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Webseitenbau

1. Vertragsgegenstand

1.1. Die Firma webseiten.online, bzw. die im Auftrag von webseiten.online tätigen Subunternehmer, erbringen Dienstleistungen im Bereich „Webseitenbau“. Die Einzelheiten der Leistungen ergeben sich aus der von der webseiten.online erstellten Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 3.1.

1.2. Für alle Vertragsverhältnisse zwischen der webseiten.online und dem Kunden (Auftraggeber) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von webseiten.online schriftlich bestätigt werden. Für bestimmte Dienste vereinbarte besondere Bedingungen haben im Kollisionsfall Vorrang.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Kunden (Angebot) und dessen Annahme durch webseiten.online zustande.

2.2. Die Annahme des Auftrags durch webseiten.online erfolgt entweder ausdrücklich durch entsprechende Mitteilung oder durch schlüssiges Handeln, spätestens durch die Erbringung der ersten Erfüllungshandlung.

2.3. Webseiten.online ist berechtigt, die Annahme des Auftrags ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

3. Leistungen

3.1. Leistungspaket – Website

3.1.1. Webseiten.online bzw. die Subunternehmer erbringen die beauftragten Leistungen gemäß des gewählten Leistungspakets aus dem Verkaufsauftrag und der dazugehörigen Anlagen, welche Bestandteil des Vertrages sind.

Hierzu gehören u. a.:

Gestaltung einer mit dem Content Management System (CMS) WordPress erstellten Website inklusive Nutzungsüberlassung- gemäß den Detail-Angaben – einschließlich Einrichtung einer/mehrerer auf den Kunden registrierten Domain/s gemäß chedomain-AGB.  Für den Fall, dass keine der drei angegebenen Wunsch-Domains (siehe Auftragsformular) bei checkdomain verfügbar ist, wird in Absprache mit dem Kunden eine freie Domain gesucht, wobei für erheblichen Mehraufwand bei der Recherche nach einer freien Domain zusätzlich nach Aufwand und nach Absprache vergütet wird. Aktualisierungen, wie der Austausch  von Texten, Bildern oder Gestaltungselemente, werden mit einem Stundensatz von 75,00,-€ netto abgerechnet.

Neben dem Websitebau stehen dem Kunden insgesamt 8 Stunden für Projektmanager-Dienstleistungen bei dem Produkte „Website“ und 4 Stunden für Projektmanager-Dienstleistungen bei dem Produkt „Landingpage“ zur Verfügung. Diese Projektmanagerdienstleistungen sowie der veranschlagte Zeitaufwand beinhalten u.a. die telefonischen oder persönlichen Besprechungen mit dem Kunden, die Anfertigung von Protokollen und die Vornahme/Durchführung von entsprechenden Änderungswünschen.  Sollte die 8-stündige Arbeitszeit (bei dem Produkt „Website“) und die 4-stündige Arbeitszeit (bei dem Produkt „Landingpage“) für das Briefinggespräch, die Protokolle und Änderungen nach dem ersten Entwurf  nicht ausreichen, wird pro Stunde ein zusätzlicher Betrag in Höhe von 75,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die zusätzliche Arbeitszeit wird dem Kunden minutengenau in Rechnung gestellt.

3.1.2. Der Kunde ist verpflichtet, einwandfreie und geeignete in die Website zu integrierende Inhalte in geeigneter digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde haftet für deren Inhalt, insbesondere dafür, durch den Inhalt keine Rechte Dritter zu verletzen und sämtlichen gesetzlichen Anforderungen an die jeweilige Website zu genügen. Der Kunde erbringt die notwendigen Mitwirkungsleistungen (Lieferung von Logos, Bildern, Textbausteinen) und räumt webseiten.online die zur Erfüllung des Vertrages notwendigen Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang ein.

3.1.3. Sämtliche durch den Kunden beizubringenden Materialien und Informationen stellt der Kunde der RBAV rechtzeitig und auf eigene Kosten zur Verfügung. Der Kunde ist allein verantwortlich für deren Eignung für die beabsichtigte Nutzung, deren inhaltliche Richtigkeit, deren Aktualität sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung. Zu den durch den Kunden beizubringenden Informationen zählen u.a. sämtliche für das Impressum und in sonstiger Weise nach dem TMG oder sonstigen rechtlichen Regelungen erforderlichen Daten und Angaben. Es ist ausschließliche Sache des Kunden, die rechtliche Zulässigkeit und etwaige Pflichtangaben in Bezug auf die zu veröffentlichenden Inhalte und Gestaltungen vor Veröffentlichung von sich aus zu klären bzw. klären zu lassen. Webseiten.online obliegt keine rechtliche Prüfungspflicht hinsichtlich der Inhalte der Webseiten.

3.1.4. Der Kunde kann das jeweilige Produkt entweder mit Einmalzahlung oder mit einer Ratenzahlung von bis zu 6 Monaten erwerben. Erst mit der vollständigen Zahlung aller Raten gehen alle Nutzungsrechte an der Website an den Kunden über.

3.1.5. Der technische Support erfolgt telefonisch oder schriftlich nach bestem Gewissen seitens webseiten.online. Der technische Support beschränkt sich auf die entsprechend gebuchten Leistungen und die damit verbundenen zeitlichen Beschränkungen.

4. Abnahme

4.1. Nach Fertigstellung des Entwurfs und Mitteilung von webseiten.online an den Kunden wird der Kunde den ersten Entwurf innerhalb von 14 Tagen abnehmen bzw. webseiten.online etwaige Änderungswünsche mitteilen. Dies gilt ebenfalls für die in einer der Änderungsschleifen umgesetzten Änderungswünsche. Der Entwurf bzw. die Änderung gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb der 14 Tage die Abnahme schriftlich und unter Angabe von Gründen verweigert.

4.2. Quellcodes und entsprechende Dokumentationen werden dem Kunden grundsätzlich nicht ausgehändigt, es sei denn dies wurde zuvor bei Vertragsschluss schriftlich vereinbart.

5. Preise und Abrechnungsmodalitäten

5.1. Der Kunde schuldet die je nach gewähltem Leistungspaket relevante Vergütung zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Vergütung ist spätestens mit Abnahme der Leistung durch den Kunden fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung bzw. nach Abnahme der Leistung per Überweisung auf das Konto von webseiten.online zu begleichen oder wird seitens der webseiten.online eingezogen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt 5 Tage nach Rechnungsdatum. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Rechnungsempfängers. Bei einer Zahlung des Gesamtbetrages inkl. Mehrwertsteuer per Vorkasse erhalten Sie 2% Rabatt auf die Nettosumme. Die Rechnung wird in der Mitte des Folgemonats nach Vertragsdatum fällig.

5.2. Wählt der Kunde die Variante „Ratenzahlung“, wird monatlich der vereinbarte Betrag fällig. Zum Einzug der Forderung kann er webseiten.online ein SEPA Basismandat erteilen. Bei einer 0 %-Finanzierung (2, 3, 4, 5 oder 6 Monate) wird die erste Rate in der Mitte des Folgemonats per Bankeinzug nach Vertragsdatum fällig.

5.3. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug, so ist webseiten.online nach einmaliger Mahnung berechtigt, die vertraglich zu erbringenden Leistungen einzustellen und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Während des Verzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB vom Kunden zu zahlen. Gerät der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Raten in Verzug, der wenigstens die Höhe einer Rate erreicht, kann webseiten.online die Zahlung des gesamten noch offenen Betrages auf einmal verlangen.

5.4. Sollte die Domainanmeldung über webseiten.online erfolgen sind die Kosten für die Domain jährlich im Voraus zu zahlen.

6. Gewährleistung

6.1. Als Mangel sind u.a. eine fehlerhafte Programmierung oder Gestaltung, unrichtige Inhalte oder die mangelnde Funktionsfähigkeit der Internetpräsenz anzusehen.  Eine auf rein subjektiven Kriterien beruhende Bewertung der kreativen Gestaltung ist nur dann mangelhaft, wenn sie von vereinbarten Vorgaben abweicht.

6.2. Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht. Webseiten.online bzw. die für webseiten.online tätigen Subunternehmen sind bestrebt die beauftragten Leistungen nach aktuellen technischen Maßstäben umzusetzen.

6.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit der Abnahme bzw. im Falle einer Teilabnahme mit dieser Teilabnahme.

6.4. Mängel, die nicht schon in der Abnahmeerklärung aufgeführt werden, hat der Kunde webseiten.online unverzüglich schriftlich nach Entdeckung zu melden.

6.5. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von webseiten.online Programme selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, ohne dass dies wegen Verzugs von webseiten.online ergebnislosen Ablaufs einer vom Kunden gesetzten Nachfrist oder aus anderen erheblichen Gründen erforderlich ist, um eine vertragsgemäße Programmnutzung zu ermöglichen.

7. Pflichten des Kunden und Haftungsfreistellung

Webseiten.online und die für webseiten.online tätigen Subunternehmen schulden nur die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen. Webseiten.online haftet für Schäden durch schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflicht) durch Mitarbeiter von webseiten.online oder Erfüllungsgehilfen in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder in Fällen, in denen ein Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von webseiten.online oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Ausgeschlossen ist eine Haftung auf Ersatz des entgangenen Gewinns. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften, für Personenschäden oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften. Webseiten.online übernimmt keine Haftung für Schäden wegen der durch die Kunden auf der Website angebotenen Dienstleistungen oder wegen der Inhalte der Website selbst, insbesondere haftet webseiten.online nicht für die Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang der Kunde Empfehlungen von webseiten.online annimmt, liegt beim Kunden selbst, eine Haftung hierfür seitens webseiten.online ist ausgeschlossen. Webseiten.online haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Website. Entsprechendes gilt für die vom Kunden vorgenommenen Erstellungs- und Optimierungsmaßnahmen aufgrund der Empfehlungen von webseiten.online.

8. Vertragslaufzeit

8.1.  Der Vertrag wird für die vereinbarte Dauer (Festlaufzeit) – höchstens 24 Monate – abgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt.

9.2. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber spätestens ein Monat vor Ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden zu diesen Änderungen gilt als erteilt, wenn er webseiten.online seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.

9.3. Erfüllungsort ist Duisburg. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Duisburg. Es bleibt unbenommen, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für diesen Vertrag und die auf ihm beruhenden Vereinbarungen und Ansprüche gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

 

vertragAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Suchmaschinenoptimierung (SEO)

1. Vertragsgegenstand, Vertragsparteien, Vertragsschluss

1.1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge zwischen der webseiten.online (nachfolgend „Anbieter“ genannt) und Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) über die Optimierung und Weiterentwicklung der Webseite des Auftraggebers (nachfolgend SEO-Leistung).

1.2. Soweit im Auftrag nichts anderes ausdrücklich vereinbart worden ist gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Anbieter und dem Auftraggeber ausschließlich der schriftliche Vertrag gemäß Abs. (3) sowie die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden.

1.3. Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung bzw. durch Übersendung des unterzeichneten Angebotes durch den Auftraggeber an den zuständigen Ansprechpartner (Medienberater) beim Anbieter zustande. Der Anbieter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen neue Angebote nicht anzunehmen. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.

1.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für zukünftige entsprechende Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedarf

1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung und zwar auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widerspricht.

1.6. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Angebote, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Hinweise auf Änderungen der AGB etc.) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im E-Mail Postfach des Auftraggebers abrufbar sind, welches der Auftraggeber gegenüber dem Anbieter angegeben hat.

2. Rechtegewährleistung und -übertragung, Freistellung von Ansprüchen

2.1. Der Anbieter hat das Recht, auch mit Wettbewerbern des Auftraggebers Verträge über die Optimierung und Weiterentwicklung von Webseiten abzuschließen.

2.2. Mit Übersendung der Inhalte an den Auftraggeber überträgt der Anbieter sämtliche, für die Nutzung der Inhalte auf der vertragsgegenständlichen Webseite, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte.

2.3. Mit dem Einbinden der übersandten Inhalte des Anbieters durch den Auftraggeber haftet der Auftraggeber für diese Inhalte.

2.4. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung (online oder offline) durch den Anbieter ein einfaches Nutzungsrecht an den von dem Auftraggeber verwandten Marken, Kennzeichen und Unternehmensbezeichnungen und Logos ein. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Einräumung eines derartigen Nutzungsrechts berechtigt ist.

3. Rechte und Pflichten des Anbieters

3.1. Leistungen und Leistungsumfang des Anbieters richten sich nach den in dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Ist in dem Vertrag keine Vereinbarung getroffen, so handelt es sich bei den gebuchten SEO-Leistungen um eine rein technische Beratung (nicht Umsetzung) durch den Anbieter.

3.3. Grundsätzlich teilt der Anbieter seine Arbeiten im Bereich SEO in die drei Bereiche auf:

  • On-Page Optimierungen

Hier wird insbesondere die Beratung in Form von Analysen, Keyword-Recherchen, Vorschlägen zur Optimierung von bestehenden Texten etc. pp. übernommen
Im Einzelfall und nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung können bestimmte Arbeiten auch vom Anbieter direkt auf der Seite durchgeführt werden.

  • Planen, Erstellen und Publizieren von Inhalten

Hier übernimmt der Anbieter nach Absprache mit dem Auftraggeber die Konzipierung und die Erstellung von Inhalten. Das können grundsätzlich Inhalte in Form von Bild, Text oder Videos sein.

  • sog. Off-Page Optimierungen

Hier sorgt der Anbieter dafür, dass externe Webseiten auf die Inhalte des jeweiligen Auftraggebers verweisen (verlinken).
Hinweis an den Auftraggeber: Der Aufbau von Links verstößt gegen die Google Webmaster Richtlinien und kann durch Google abgestraft werden. Auch aus diesem Grund können wir keine Garantie für einen Erfolg der Maßnahmen geben. Darüber hinaus muss der Auftraggeber sich darüber im Klaren sein, dass er durch den massiven Aufbau von Links bei Google abgestraft und somit Besucher und Umsatz verlieren kann.

3.4. Nicht zu den SEO-Leistungen dieses Vertrages gehören (sofern nicht explizit vereinbart):

  • Änderungen am Design der Webseite
  • Programmierung neuer Seitenfunktionen
  • Das Onlinestellen oder Korrekturlesen von Webseitentexten ohne SEO-relevanten Hintergrund
  • Wartung der Webseite
  • eine Garantieübernahme einer Mindestanzahl von Verlinkungen pro Monat
  • Erfolgsgarantie durch SEO-Optimierung
  • Platzierung innerhalb der Google-Suchergebnisse

3.5. Der Anbieter stellt sicher, dass er Inhaberin der Rechte an den von ihm gelieferten Inhalten (Content) ist und dass insbesondere keine Urheberrechte Dritter der vertragsgegenständlichen Rechteinräumung entgegenstehen. Eine rechtliche Beratung, insbesondere einer solches der Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen erfolgt zu keinem Zeitpunkt durch den Anbieter. Er hält sich im Rahmen seines Tätigwerdens für den Auftraggeber an die verkehrsübliche Sorgfalt bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

3.6. Der Anbieter wird nur solche (Fach-)Informationen, Testdaten, Materialien und Unterlagen (nachfolgend zusammen: Material) liefern, das die vom Auftraggeber benötigten Formate aufweist.

3.7. Der Anbieter ist berechtigt, Dritte (z.B. Tochterfirmen, freie Mitarbeiter oder Subunternehmer) für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen einzusetzen.

3.8. Der Anbieter ist berechtigt, auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihre Mitwirkung an der Erstellung hinzuweisen. Beispielsweise kann ein solcher Hinweis im Quellcode von Internetseiten, im Impressum oder Fußzeilen von Printprodukten erfolgen. Der Auftraggeber kann dem widersprechen, wenn durch die Nennung seine berechtigten Interessen nicht unerheblich beeinträchtigt werden und ansonsten urheberrechtliche oder sonstige Hinweise auf den Anbieter unverändert beibehalten werden.

4. Rechte und Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, gegenüber dem Medienberater richtige, aktuelle und vollständige Angaben zu machen und Änderungen dieser Angaben dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

4.2. Die Vertragspartner benennen sich für jeden Einzelauftrag gegenseitig einen kompetenten Ansprechpartner, der bevollmächtigt ist, verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

4.3. Bestimmte Reaktions- oder Antwortzeiten werden die Vertragspartner ggf. im Rahmen eines einzelvertraglichen Service Level Agreement (SLA) vereinbaren.

4.4. Innerhalb von zwei Wochen nach Angebotsannahme wird zwischen den Vertragsparteien ein sog. Kick-off-Gespräch erfolgen, indem der Auftraggeber den Anbieter über sämtliche für den Anbieter wesentliche Informationen in Kenntnis setzt.

4.5. Auch nach dem Kick-off-Gespräch erfordert die erfolgreiche SEO-Leistung einen fortlaufenden Austausch zwischen den Vertragspartnern.

4.6. Der Auftraggeber wird, soweit im Auftrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, erforderliche Materialien fortlaufend dem Anbieter zur optimalen Webseitenoptimierung zur Verfügung stellen. Hierzu gehören insbesondere Informationen zu strategischen und inhaltlichen Zielen der jeweiligen Digital-Angebote und den bisher erfolgten Maßnahmen z.B. Werbekampagnen, Keyword-Recherche, Linkaufbau sowie der zugrunde liegenden Infrastruktur z.B. Server, Programmierung, Schnittstellen, Daten-Feeds, werden unaufgefordert vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

4.7. Der Auftraggeber wird den Anbieter rechtzeitig über neue Produkte und Aktionen in Kenntnis setzen und entsprechend benötigtes Material an den Anbieter in geeigneter Form übermitteln.

4.8. Der Auftraggeber wird dem Anbieter alle für dessen Arbeit erforderlichen oder dienlichen Daten und Informationen unaufgefordert in dem vom Anbieter benötigten Format zur Verfügung stellen.

4.9. Soweit der Anbieter beratend und instruierend für den Auftraggeber tätig wird, unterstützt der Auftraggeber den Anbieter unaufgefordert im zumutbaren Rahmen bei dieser Leistungserbringung. Dies erfolgt insbesondere indem der Auftraggeber unverzüglich Empfehlungen des Anbieters an zur Umsetzung erforderliche Dritte mitteilt und diese zur Umsetzung anweist sowie auf Anfragen (z.B. Freigabeanfragen) des Anbieters unverzüglich antwortet. Der Aufraggeber weist den Anbieter darauf hin, soweit er seine Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erbracht hat oder voraussichtlich erbringen kann.

4.10. Zur Vermeidung des Verlustes von Daten und Programmen trifft der Auftraggeber angemessene Datensicherheits- und Vorsorgemaßnahmen.

4.11. Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne des Presse- und Telemediengesetzes und haftet für alle Inhalte der Webseiten auch nach wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen. Er stellt sicher und ist dafür verantwortlich, dass der Inhalt seiner Webseiten nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeits- oder Urheberrechte).

4.12. Der Anbieter hält sich im Rahmen seines Tätigwerdens für den Auftraggeber an die verkehrsübliche Sorgfalt bei der Erfüllung seiner Aufgaben.

4.13. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die auf Wunsch des Auftraggebers verfassten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen muss er diese dem Auftraggeber melden. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Webseiten resultieren, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Anbieter von jeglicher Haftung, die den Rahmen der verkehrsüblichen Sorgfalt überschreitet, freizustellen und ihm die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen. Der Anbieter ist nicht berechtigt, Ansprüche Dritter anzuerkennen oder auf solche zu leisten. Vielmehr werden die Vertragspartner die gemeinsame Vorgehensweise abstimmen.

4.14. Der Auftraggeber garantiert, dass er die erforderlichen Rechte an den für den Einzelauftrag relevanten Webseiten und an deren Inhalten (z.B. Texte, Bildmaterial, Videos, Quellcodes) hat, um dem Anbieter die vertragsgemäßen Änderungen und Umgestaltungen zu ermöglichen.

4.15. Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter den Zugang zu seinen Webseiten und seinen eventuell vorhandenen Contentmanagementsystemen sowie zu den verwendeten Web-Analyse- und / oder Reporting-Systemen. Der Auftraggeber gewährt dem Anbieter darüber hinaus – soweit für den Einzelauftrag erforderlich – den Zugang zu seinen Accounts, insbesondere für die Onlinedienste Google Analytics, Google Search Console (Webmastertools), Google AdWords und BING Webmastertools sowie Zugriff auf die Facebook-Seite, den Facebook Business-Manager und / oder das Facebook Werbekonto des Auftraggebers.

4.16. Soweit der Anbieter laut Beauftragung nur beratend und instruierend für den Auftraggeber tätig wird, obliegt es dem Auftraggeber, die von dem Anbieter empfohlenen Änderungen unverzüglich auf seinen Webseiten umzusetzen. Unterlässt er diese Mitwirkung, trägt er das Risiko, dass von dem Anbieter ergriffene Maßnahmen unter Umständen wirkungslos sind. Die technische Umsetzung durch den Anbieter ist die Ausnahme und muss entsprechend ausdrücklich vertraglich vereinbart werden.

4.17. Der Auftraggeber stellt dem Anbieter aussagekräftige Informationen über sein Unternehmen, seine Branche und die von ihm anvisierte Zielgruppe zur Verfügung. Er teilt dem Anbieter sämtliche ihm bekannten Umstände mit, die für die Ausführung der vertraglichen Leistungen von Bedeutung sind.

4.18. Der Auftraggeber verpflichtet sich ferner, von dem Anbieter angefragte Entscheidungen (z.B. Festlegung des Budgets, Freigabe von Content) zeitnah zu treffen und durch den Ansprechpartner mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so gilt die Dienstleistung des Anbieters trotz mangelnder Umsetzung des Auftraggebers als erfolgt.

4.19. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist der Anbieter für diesen Zeitraum von seinen Leistungspflichten entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können. Mehraufwendungen, die dem Anbieter infolge einer unzureichenden Erfüllung von Mitwirkungspflichten entstehen, sind vom Auftraggeber auf der Grundlage der Standardvergütungssätze des Anbieters zu vergüten (s. Vergütung).

4.20. Die Pflichten des Auftraggebers gemäß dieses Paragraphen erfüllt er auf seine Kosten.

5. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte an Leistungen des Anbieters

5.1. Der Anbieter behält sich das Eigentum an seinen Leistungen (z.B. SEO-Analysen in Schriftform) bis zur vollständigen Zahlung durch den Auftraggeber Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist bis zum vollständigen Eigentumsübergang nicht erlaubt. Die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten durch den Anbieter steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Leistungen vom Auftraggeber vollständig vergütet worden sind. Bis zur vollständigen Zahlung wird die Nutzung lediglich widerruflich im Rahmen der vom Auftraggeber zu erbringenden Handlungen (z.B. Tests) gestattet. Die widerrufliche Gestattung endet automatisch, wenn der Auftraggeber in Verzug mit der Zahlung der Vergütung gerät.

5.2. Eine weitere, über den Einzelvertrag hinausgehende, Verwendung der gelieferten Inhalte, Konzepte, Quellcodes und Kreativleistungen bedarf einer zusätzlichen Vergütung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unaufgefordert eine über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Zweitnutzung dem Anbieter schriftlich anzuzeigen.

5.3. Welche Art von Nutzungs- und Verwertungsrechten dem Auftraggeber vom Anbieter eingeräumt wird, bestimmt sich nach den Regelungen im Einzelvertrag.

5.4. Soweit im Einzelvertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, räumt der Anbieter dem Auftraggeber, Zug um Zug gegen Zahlung der hierfür angefallenen Vergütung,

5.5. für den Fall, dass im Einzelauftrag die Erstellung von Inhalten (Content) vereinbart worden ist, die einfachen, nicht ausschließlichen, widerruflichen, räumlich und zeitlich beschränkten sowie nicht übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Texten für die im Einzelvertrag geregelte Verwendung in ein.

5.6. für den Fall, dass im Einzelauftrag Programmierungsleistungen des Anbieters vereinbart worden sind, die einfachen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Programmierungsleistungen ein. Ausgenommen hiervon sind Open-Source Rechte.

5.7. für den Fall, dass sonstige Dienstleistungen wie z.B. die Suchmaschinenoptimierung von Webseiten durch Keywords vereinbart worden sind, die einfachen, nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Optimierungsvorschlägen ein.

6. Gewährleistung des Anbieters

6.1. Technische Daten im Angebot bzw. Einzelvertrag sind im Zweifel Beschaffenheitsangaben und nicht Gegenstand einer Garantie oder Zusicherung. Eine bestimmte Suchmaschinen-Platzierung ist nicht Bestandteil der Leistung, hierfür wird ausdrücklich keine Garantie übernommen.

6.2. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen,

  • wenn der Auftraggeber ohne vorherige Zustimmung Änderungen an den Leistungen des Anbieters vorgenommen hat,
  • wenn Anleitungen oder Hinweise des Anbieters vom Auftraggeber nicht befolgt werden bzw. die Leistungen unsachgemäß behandelt werden oder
  • wenn Annahmen aus dem Einzelvertrag nicht eingehalten werden, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die Mängel nicht hierauf zurückzuführen sind oder hierdurch die Gewährleistungsarbeiten nicht oder nur unwesentlich erschwert werden.

6.3. Der Auftraggeber meldet Mängel nach Möglichkeit schriftlich und unter detaillierter Beschreibung der Umstände ihres Auftretens und ihrer Auswirkungen. Der Auftraggeber unterstützt den Anbieter im zumutbaren Rahmen bei der Fehlerfeststellung und -beseitigung und gewährt Einsicht in Unterlagen, aus denen sich weitere Informationen ergeben können.

6.4. Sollten wegen vom Anbieter zu vertretender Umstände Dienstleistungen nicht, nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft durchgeführt worden sein, ist der Anbieter verpflichtet, diese Dienstleistungen innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen, wenn und soweit der Auftraggeber dies schriftlich gerügt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung § 9 Abs. 2 bleibt davon unberührt.

6.5. Bei Vorliegen eines Mangels kann der Anbieter gemäß einer nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Wahl den Mangel beseitigen oder neu liefern (Nacherfüllung). Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

6.6. Geschmacklich begründete Beanstandungen führen nicht zu einer Mangelhaftigkeit der Leistung, soweit die Leistung dem im Einzelvertrag Vereinbarten entspricht.

6.7. Wünscht der Auftraggeber weitere, über die Nacherfüllung nach Abs. 5 hinausgehende Änderungen an der Leistung des Anbieters, so sind diese von ihm gesondert entsprechend der Einzelvereinbarung bzw. nach § 4 dieses Vertrages zu vergüten.

6.8. Durch die vorstehenden Regelungen zur Gewährleistung werden gesetzlich bestehende Ansprüche ausgestaltet, jedoch keine Ansprüche begründet.

6.9. Werden die vereinbarten Leistungs- und Qualitätsmerkmale nicht eingehalten, wird der Anbieter alle Abhilfemaßnahmen auf eigene Kosten ergreifen, die erforderlich sind, um eine solche Nichterfüllung nachhaltig zu korrigieren.

7. Leistungszeit

7.1. Termine für die Erbringung von Leistungen sind nur bei endgültiger Vereinbarung im Einzelvertrag verbindlich. Ansonsten handelt es sich um Zieltermine, welche im Rahmen des Projektmanagements fortentwickelt werden. Bei Zielterminen darf der Auftraggeber einen Monat nach Ablauf die Erbringung der ausstehenden Leistungen unter angemessener Fristsetzung schriftlich anfordern; mit Ablauf dieser Frist ist der Anspruch des Auftraggebers auf diese Leistung fällig.

7.2. Leistungsverzögerungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) berechtigen den Anbieter, die betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

8. Haftung

8.1. Die Regelungen zur Haftung des Anbieters in Abs. 2 und 3 gelten für alle Schadensersatzansprüche und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) außer für:

  • Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
  • Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Anbieter oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die der Anbieter eine Garantie übernommen hat,
  • Ansprüche und Rechte des Auftraggebers, die auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten des Anbieters selbst oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen,
  • Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz sowie
  • Ansprüche, die von § 44 oder § 44a TKG erfasst werden.

Für vorstehende Ausnahmen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

8.2. Der Anbieter haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung des Anbieters begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3. Der Anbieter haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für den Anbieter vorhersehbaren Schaden.

8.4. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat der Anbieter nicht zu vertreten.

9. Vergütung

  • Es gilt die im Angebot festgelegte Vergütung.
  • Im Angebot (bzw. im Einzelvertrag) gibt der Anbieter dem Auftraggebern eine Einschätzung wie viele Stunden bzw. Geld in die einzelnen Bereiche investieren werden. Sollte sich im Rahmen der Arbeiten zeigen, dass der Anbieter seine Strategie anpassen muss (was jederzeit passieren kann), setzt der Anbieter das Budget des Auftraggebern sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart „dynamisch“ ein. Es kann demzufolge sein, dass der Auftraggeber in einem Monat keine Texte und/oder Links von dem Anbieter erhält, da der Anbieter zunächst die Basis Arbeiten an der Technik vornehmen muss. Gleichermaßen kann es sein, dass der Anbieter in einem Monat längere Texte schreiben und im Gegenzug auf Linkaufbau verzichtet. Der Anbieter handelt dabei immer im Sinne des Auftraggebers und führt die Arbeiten durch die er als erfolgsversprechend ansieht.
  • Soweit im Angebot keine Regelung enthalten ist, werden die Leistungen des Anbieters auf Zeithonorarbasis unter Zugrundelegung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes zu den Standard-Stundensätzen des Anbieters vergütet (Zeithonorarbasis). Abrechnungsintervall ist jede angefangene Viertelstunde. Soweit Tagessätze vereinbart sind, umfasst dies eine Arbeitsleistung von 8 Stunden pro Tag während der üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 17:30 Uhr des Anbieters. Wird der Anbieter auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb seiner Geschäftszeiten tätig, so erhöht sich der anteilige Satz um 80%.
  • Ausdrücklich im Einzelvertrag angesetzte Festpreise werden weder unter- noch überschritten. Gibt der Anbieter (z.B. als Kostenübersicht im Angebot) voraussichtliche Aufwände für Leistungen an, so stellt dies einen Kostenvoranschlag dar. Wird der Kostenvoranschlag um mehr als 20% überschritten – wobei der Anbieter den Auftraggeber hierauf hinweist –, kann der Auftraggeber die entsprechende Beauftragung aus diesen Gründen binnen zwei Wochen nach Kenntnis der Überschreitung kündigen; der Anbieter erhält dann die tatsächlich erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten vergütet.
  • Der Anbieter darf Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang vom Auftraggeber fordern. Bei Abrechnung auf Zeithonorarbasis ist der Anbieter berechtigt, monatlich abzurechnen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelvertrag werden bei Kostenvoranschlägen oder Festpreisen 50% bei Vertragsabschluss und 50% bei Übergabe fällig; bei werkvertraglichen Leistungen ist der Auftraggeber berechtigt, 15% der hierauf anfallenden Vergütung bis zur Abnahme zurück zu halten.
  • Die Erstellung der Text-Inhalte wird mit einem jeweils im Einzelvertrag festgelegten Wort-Preis zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer gesondert vergütet. Ist für die Erstellung von Text-Inhalten ein Wort-Preis im Einzelvertrag nicht gesondert festgelegt worden, beträgt der Mindestbetrag 0,30 Euro pro Wort. Dieser Preis beinhaltet das Projektmanagement für die inhaltliche Kontrolle sowie die Auswahl und Beauftragung der Texter.
  • Mit diesem Honorar sind sämtliche vom Anbieter erbrachten Leistungen einschließlich der Rechteeinräumung/-übertragung gemäß § 6 abgegolten. Gleiches gilt für Reise- und Kommunikationskosten sowie Spesen, sofern diese nicht auf Anforderung des Auftraggebers anfallen und zuvor schriftlich freigegeben wurden.
  • Gegenüber dem Auftraggeber erfolgt durch den Anbieter ein monatliches Reporting bzgl. der vom Anbieter durchgeführten Maßnahmen.
  • Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. der gültigen, gesetzlichen Umsatzsteuer.

10. Abnahme

  • Sofern der Anbieter für die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs einzustehen hat (werkvertragliche Verpflichtung), werden die Vertragspartner die Voraussetzungen und das Verfahren zur Abnahme im jeweiligen Einzelvertrag regeln. Der Auftraggeber prüft und testet die ihm übergebene Leistung nach der vereinbarten Vorgehensweise; der Anbieter kann dazu auch selbstständig prüfbare Teilleistungen übergeben. Eine Gesamtabnahme findet nur statt, soweit keine Teilabnahmen erfolgt sind.
  • Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Leistungen des Anbieters nicht vor Abschluss der Tests, Abnahme und Freigabe produktiv genutzt werden, wenn nicht zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich etwas anderes abgestimmt wurde.
  • Entsprechen die Leistungen oder Teilleistungen des Anbieters den vereinbarten Anforderungen oder liegen nur unwesentliche Abweichungen vor, erklärt der Auftraggeber unverzüglich die Abnahme; Unwesentlich sind insbesondere solche Abweichungen, welche die Funktionsfähigkeit nur unerheblich beeinträchtigen. Die Abnahme von Content kann nicht von geschmacklichen Kriterien abhängig gemacht werden, soweit die Leistung dem Vereinbarten entspricht. Die Abnahme hat in Textform (E-Mail) zu erfolgen. Erklärt der Auftraggeber innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe einer Leistung die Abnahme nicht und hat er in dieser Zeit gegenüber dem Anbieter keine wesentlichen Mängel gerügt, so gelten die Leistungen oder Teilleistungen des Anbieters als abgenommen.
  • Die Abnahme kann auch im Wege schlüssigen Verhaltens des Auftraggebers erfolgen, insbesondere durch produktiven Einsatz der Leistung, durch vorbehaltslose Zahlung oder Abruf weiterer auf der Leistung oder dem Leistungsergebnis aufbauenden Leistungen.

11. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

  • Der Anbieter ist berechtigt, die Rechnung elektronisch zu stellen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Beträge verstehen sich, soweit nicht anders angegeben zzgl. der gesetzlichen USt.
  • Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage (eingehend) nach Rechnungsstellung fällig.
  • Der Anbieter behält sich vor, bei Neukunden Vorkasse zu verlangen.

12. Zahlungsverzug

  • Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen und Einziehungskosten berechnet. Der Anbieter kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für die restliche Schaltung Vorauszahlung verlangen.
  • Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen den Anbieter, auch während der Laufzeit des Vertrages, weitere SEO-Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
  • Für den Fall des Zahlungsverzugs verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz aller Kosten, Spesen und Barauslagen, die dem Anbieter durch Verfolgung seiner Ansprüche entstehen. Hierzu gehören, unbeschadet einer prozessrechtlichen Kostenersatzpflicht, auch alle außergerichtlichen Kosten eines beauftragten Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes. Der Anbieter behält sich die Geltendmachung darüber hinausgehender Kosten vor.

13. Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung und Abtretung

  • Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung sind für den Auftraggeber nur mit Gegenforderungen möglich, die rechtskräftig festgestellt oder von dem Anbieter unbestritten sind.
  • Ansprüche gegen den Anbieter dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

14. Vertragsbeginn, -laufzeiten und Loslösungsrechte

  • Die Laufzeit der SEO-Leistung wird in der jeweiligen Buchung nach Ziff. 1 Abs. (3) festgelegt.
  • Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den Anbieter sowie bei wiederholter Nichterfüllung von vertraglich geregelten Pflichten steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
  • Ist im Einzelvertrag eine bestimmte Laufzeit vorgesehen, so kann bis zu deren Ablauf das Vertragsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden. Falls dort keine Verlängerung bestimmt ist, endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf des vorgesehenen Zeitraums. Ist im Einzelvertrag keine Regelung zur Laufzeit vorgesehen, kann jeder Vertragspartner das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich kündigen. Bei etwaigen Werkverträgen verbleibt es ausschließlich bei der gesetzlichen Regelung.
  • Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Einzelverträge aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn
    • der Ansprechpartner beim Auftraggeber bei wiederholter Nachfrage seinen Mitwirkungspflichten (Reaktions- oder Antwortzeiten) nicht nachkommt
    • sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug befindet (Ziff. 12),
    • im Hinblick auf den Auftraggeber ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird,
    • der Auftraggeber die Leistungen des Anbieters in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt, bei der Nutzung gegen Strafvorschriften, sonstige Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt oder entsprechender dringender Verdacht besteht,
    • der Auftraggeber gegen Kardinalpflichten verstößt und trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung keine fristgemäße Abhilfe schafft. Einer Abmahnung bedarf es dann nicht, wenn diese keinen Erfolg verspricht oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass dem Anbieter ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist.
  • Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Im Falle der Beendigung von Verträgen – gleich aus welchem Grunde – bleiben die ihrer Natur nach weiter wirkenden Bestimmungen, insbesondere §§ 5 und 15 dieses Rahmenvertrages weiterhin in Kraft.

15. Datenschutz, Datensicherheit

  • Die Vertragsparteien beachten uneingeschränkt die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), insbesondere die Bestimmungen, die für Rechenzentren Anwendung finden. Alle Mitarbeiter des Anbieters und des Auftraggebers werden nach § 5 und § 11 des BDSG schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet, sofern dies nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages erfolgt ist. Sofern der Anbieter zur Auftragserfüllung Subunternehmer einsetzt, werden diese Subunternehmer und deren Erfüllungsgehilfen vor Auftragsausführung entsprechend schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet.
  • Bei Änderung der gesetzlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Datenschutzes, z.B. EU-Richtlinien, stellt der Anbieter die Umsetzung für den betriebstechnischen Bereich ohne zusätzliche Vergütung für den Auftraggeber sicher.
  • Der Anbieter ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten zu treffen. Dies kann durch regelmäßige Audits seitens des Auftraggebers oder deren Datenschutzbeauftragten geprüft werden.
  • Der Anbieter stellt über entsprechende Firewall-Lösungen sicher, dass kein unerlaubter Zugriff von anderen Netzwerken auf das Netzwerk bzw. der mit verwendeten Netzwerkssequenz des Auftraggebers innerhalb des Anbieter-Rechenzentrums und umgekehrt erfolgen kann.

16. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Soweit Ansprüche des Anbieters nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Anbieters vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

17. Änderungen der AGB

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu ändern.

Der Vorbehalt gilt bei Änderungen, die lediglich die Rahmenbedingungen des Vertrages betreffen (wie z. B. Änderungen von Kontaktinformationen, Aufnahme zusätzlicher Dienste) oder bei neuen technischen Entwicklungen oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Gleiches gilt bei einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wenn durch die Änderung eine oder mehrere Bedingungen betroffen sind. In diesem Fall werden die betroffenen Bedingungen so angepasst, wie es dem Zweck der geänderten Rechtslage entspricht.

Im Falle einer Änderung von AGB und / oder Datenschutzbestimmungen wird der Anbieter dem Auftraggeber die neue Fassung unter https://www.webseiten.online/agb/ mitteilen. Sofern der Auftraggeber der Verwendung dieser neu gefassten Bestimmungen nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht, wird die neue Fassung der AGB und / oder Datenschutzbestimmungen nach Ablauf der Widerspruchsfrist Vertragsinhalt.

18. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Sollte dieser Vertrag eine Regelungslücke enthalten, werden der Anbieter und der Auftraggeber gemeinsam zum Zwecke der Lückenfüllung eine wirksame und durchführbare Regelung vereinbaren, die der dem übereinstimmenden Willen der Parteien entspricht.